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   LAG Nürnberg, 26.06.2007 - 2 Sa 163/07   

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https://dejure.org/2007,18694
LAG Nürnberg, 26.06.2007 - 2 Sa 163/07 (https://dejure.org/2007,18694)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 26.06.2007 - 2 Sa 163/07 (https://dejure.org/2007,18694)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 2 Sa 163/07 (https://dejure.org/2007,18694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Berufung bei Fristversäumnis infolge verzögerter Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 174 ZPO, § 66 Abs. 1, S. 1, 2 ArbGG
    Berufungsfrist - Empfangsbekenntnis - Verzögerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Berufung bei Fristversäumnis infolge verzögerter Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.06.2007 - 2 Sa 163/07
    Die Richtigkeit des aus dem Empfangsbekenntnis ersichtlichen Datums kann aufgrund besonderer Umstände erschüttert sein, so dass dann das Rechtsmittelgericht gehalten ist, Feststellungen zur Zulässigkeit des Rechtsmittels zu treffen, wobei dann der sog. Freibeweis gilt (vgl. BGH vom 07.12.1999, NJW 2000, 2814 sowie vom 18.06.2002, NJW 2002, 3027, 3028).
  • BGH, 18.06.2002 - VI ZR 448/01

    Beweis der Unrichtigkeit eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.06.2007 - 2 Sa 163/07
    Die Richtigkeit des aus dem Empfangsbekenntnis ersichtlichen Datums kann aufgrund besonderer Umstände erschüttert sein, so dass dann das Rechtsmittelgericht gehalten ist, Feststellungen zur Zulässigkeit des Rechtsmittels zu treffen, wobei dann der sog. Freibeweis gilt (vgl. BGH vom 07.12.1999, NJW 2000, 2814 sowie vom 18.06.2002, NJW 2002, 3027, 3028).
  • OLG Dresden, 09.02.2012 - 8 U 1128/11

    Empfangsbereitschaft; Widerspruchsfreiheit; Verfahrenstrennung

    Soweit der Beklagte auf Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Beschl.v. 08.12.2004, Az.: 2 Ta 185/04 und Beschl. v. 26.06.2007, Az.: 2 Sa 163/07) abstellt, in denen dieses aufgrund seiner Überzeugung, dass das Empfangsbekenntnis eines Rechtsanwalts zu einem späteren Zeitpunkt ausgefüllt worden ist, als der Rechtsanwalt tatsächlich Kenntnis von dem zugestellten Urteil erlangt hat, jeweils die Berufung verworfen hat, handelt es sich um Entscheidungen, die sich trotz der ständigen Rechtsprechung der Bundesgerichte zu § 174 ZPO nicht mit der Frage der (erforderlichen) Empfangsbereitschaft befassen.
  • OLG Karlsruhe, 21.04.2011 - 11 Wx 48/10

    Rubrumsberichtigung

    c) Da Anhaltspunkte für eine schuldhaft verzögerte Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses nicht vorliegen, bedarf es keiner Entscheidung, ob eine solche Verzögerung - entsprechend der von der Antragstellerin herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Beschluss vom 26. Juni 2007 - 2 Sa 163/07, zitiert nach juris) - zur Feststellung eines früheren Zustelldatums führen kann.
  • LAG Köln, 15.12.2010 - 7 Ta 411/09

    Vollzug der Zustellung an Anwalt durch Empfangsbekenntnis; Ablehnung der

    Dies bedeutet aber nicht, dass es dem anwaltlichen Zustellungsadressaten freigestellt wäre, durch beliebiges "Liegenlassen" der in der Kanzlei eingegangenen Sendung den Beginn des Laufs einer Rechtsmittelfrist zu manipulieren (LAG Nürnberg vom 26.06.2007, 2 Sa 163/07; vgl. ferner z.B. LSG Hessen vom 10.8.2009, L 6 AS 235/09 B Rdnr.16 am Ende).
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